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Handwerksbonus der österreichischen Bundesregierung

Handwerkerbonus: So profitieren Sie von der Förderung

Sie möchten Ihr eigenes privates Badeparadies? Jetzt ist der richtige Zeitpunkt dafür, denn das österreichische Bundesregierung hat den Handwerkerbonus ins Leben gerufen. Damit können Sie sich einen Teil Ihrer Investitionskosten zurückholen!

 

Was ist der Handwerkerbonus?

Der Handwerkerbonus ist eine staatliche Förderung, welche Privatpersonen für durchgeführte Handwerksleistungen im privaten Wohnbereich beantragen können. Konkret erhalten Sie 20 Prozent der Arbeitskosten (netto) erstattet, maximal jedoch 2.000 Euro pro Jahr und Person. Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1. März 2024 bis längstens 31. Dezember 2025 und kann seit 15. Juli 2024 online auf www.handwerkerbonus.gv.at beantragt werden.

 

Welche Leistungen von RABAGS® sind förderfähig?

  • Neubau eines RABAGS® Pools
  • Renovierung von bestehenden Naturpool-Anlagen (z. B. Austausch von Komponenten, Stegneubau, ….)
  • Umrüstung eines Chlor-Pools zu einem RABAGS®Pool-System.

 

Der Weg zum Handwerkerbonus:

  • Auftragserteilung & Projektumsetzung: Lassen Sie Ihren Naturpool planen und umsetzen
  • Rechnung: Sie erhalten von uns eine detaillierte Rechnung, auf der die Arbeitskosten gesondert ausgewiesen sind.
  • Antrag: Stellen Sie den Förderantrag auf Handwerkerbonus.gv.at.
  • Auszahlung: Bei positiver Prüfung erhalten Sie die Förderung auf Ihr Konto überwiesen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Antragsstellung benötigen Sie folgende Unterlagen in digitaler Form:

  • Rechnung, auf der die Kosten für Arbeits- und Montageleistungen separat ausgewiesen sind
  • Zahlungsnachweis
  • Amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Reisepass oder Personalausweis), sofern nicht ID Austria zur Antragsstellung genutzt wird